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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der WORTGEWAND GmbH

§ 1

Geltungsbereich

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Aufträge, Verträge, Bestellungen, Lieferungen und Dienstleistungen zwischen der WORTGEWAND GmbH – nachfolgend „VERLAG“ – und ihren Kunden. Sie gelten unabhängig von der Art der Veröffentlichung. Diese AGB ́s sind Bestandteil der gesamten Geschäftsbeziehung. Soweit auch der Kunde Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, gehen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von VERLAG vor, es sei denn, die Vertragsparteien vereinbaren schriftlich etwas anderes. Mündliche Nebenabreden oder Zusagen sind nur wirksam, wenn VERLAG sie schriftlich bestätigt. Dies gilt auch für einen Verzicht auf dieses Formerfordernis. Eine durch Telefax oder Email übermittelte Erklärung steht der Schriftform gleich.

 

§ 2

Auftragserteilung, Vertragsschluss und Vertragsinhalt

Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, kommt der Vertrag zwischen VERLAG und dem Kunden zustande, wenn der Kunde das Auftragsformular von VERLAG unterschreibt. Verträge, die über das Internet abgeschlossen werden, kommen zustande, wenn die im Internet abgegebene Erklärung des Kunden VERLAG zugeht und VERLAG den Erhalt schriftlich bestätigt (es gelten Fax, Internet und Post).

Soweit ein Vertrag zustande kommt, ohne dass der Kunde den Anzeigentext oder das Beilagenmuster zur Verfügung stellt, haben die Parteien Inhalt und Form der Werbung miteinander abzustimmen. Macht VERLAG gegen den Inhalt oder die Form der Werbung Einwendungen geltend und erzielen die Vertragsparteien hierüber kein Einvernehmen, ist VERLAG berechtigt, den Vertrag zu kündigen, es sei denn, die von VERLAG geltend gemachten Einwendungen betreffen keine schutzwürdigen Interessen von VERLAG.

Schutzwürdige Interessen von VERLAG sind insbesondere betroffen, wenn der Inhalt oder die Form der Werbung gegen gesetzliche Vorschriften oder behördliche Bestimmungen verstoßen würde. Soweit der Vertrag mehrere Veröffentlichungen umfasst, zu denen der Kunde den Inhalt oder die Form der Werbung erst nach Vertragsschluss bei VERLAG einreicht, ist VERLAG unter den Voraussetzungen des § 2 Abs. 2

Sätze 1 und 2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berechtigt, die Veröffentlichung einer Anzeige oder der Beilage abzulehnen bzw. solange zurückzustellen, bis berechtigte Einwendungen von VERLAG nicht mehr bestehen. Lehnt VERLAG eine Veröffentlichung oder mehrere bestimmte Veröffentlichungen ab oder stellt sie sie zurück, wird der Vertrag im Übrigen von dieser Ablehnung nicht berührt. Die Vergütung von VERLAG wird in diesem Fall nach Maßgabe des § 4 Abs. 2 herabgesetzt. Von der Ablehnung eines Auftrags im Sinne dieses Absatzes unterrichtet VERLAG den Kunden unverzüglich.

Der Ausschluss von Konkurrenten des Kunden bei der Veröffentlichung von Anzeigen oder Beilagen bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Ein solcher Ausschluss betrifft nur die Veröffentlichung von Konkurrentenanzeigen auf derselben oder einer gegenüberliegenden Anzeigenseite, es sei denn, die Parteien vereinbaren schriftlich etwas anderes.

Der Kunde stellt bei Auftragserteilung sicher, dass der Auftrag Informationen über Höhe und Breite der beauftragten Anzeige enthält. Enthält der Auftrag des Kunden keine ausdrücklichen Vorgaben über die Höhe und Breite der beauftragten Anzeige, ist VERLAG berechtigt, die Höhe und Breite der Anzeige so zu gestalten, wie es dem mutmaßlichen Willen des Kunden entspricht. Soweit vorhanden, berücksichtigt VERLAG dabei insbesondere Erfahrungswerte und Absprachen, die sie aus der Zusammenarbeit mit dem Kunden erlangt hat. Soweit keinerlei Erfahrungswerte und Absprachen mit dem Kunden aus der bisherigen Geschäftsbeziehung bestehen, soll VERLAG vor der Veröffentlichung der Anzeigen mit dem Kunden Rücksprache halten, es sei denn, dies ist für eine der Vertragsparteien unzumutbar. Als unzumutbar gilt eine Rücksprache insbesondere dann, wenn die Veröffentlichung einer Anzeige an einen bestimmten Erscheinungstermin gebunden ist und dieser Termin im Falle der Rücksprache nicht sicher eingehalten werden könnte. Für den Umstand, dass die von VERLAG ausgewählte Höhe und Breite der Anzeige nicht auf Erfahrungswerten oder Absprachen mit dem Kunden aus der bisherigen Geschäftsbeziehung beruhen, trägt der Kunde die Beweislast.

Der Kunde kann nicht verlangen, dass eine Anzeige oder Beilage in einer bestimmten Ausgabe oder an einer bestimmten Stelle veröffentlicht wird, es sei denn, die Vertragsparteien haben ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

 

§ 3

Auftragsabwicklung

Soweit VERLAG hinsichtlich Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen Eigentümerin ist oder ihr Urheber- oder sonstige Rechte zustehen, behält sie sich das Eigentum bzw. die Ausübung der jeweiligen Nutzungsrechte vor. VERLAG weist darauf hin, dass jede vertraglich vorgesehene Verwendung oder Verwertung, insbesondere die Bearbeitung und Weitergabe, nicht ohne Zustimmung von VERLAG erfolgen darf. Soweit Unterlagen als vertraulich bezeichnet sind, verpfl ichten sich die Vertragsparteien, keinem Dritten über den Inhalt der bezeichneten Unterlagen Kenntnis zu verschaffen, es sei denn, dass dies für die ordnungsgemäße Vertragsabwicklung erforderlich ist.

Offensichtliche Mängel hat der Kunde innerhalb einer Woche nach dem Erhalt der Ware schriftlich zu rügen. Die Rüge gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb von 5 Tagen abgesandt wird.

Der Kunde sendet die ihm von VERLAG übersandten Korrekturabzüge innerhalb der vereinbarten Frist zurück. Korrekturabzüge, die der Kunde nicht innerhalb dieser Frist zurücksendet, gelten als genehmigt. Ist eine Frist nicht ausdrücklich bestimmt, so beträgt sie eine Woche ab Zugang der Korrekturabzüge beim Kunden.

 

§ 4

Datenverwaltung und Abrufverfügbarkeit

Dateninhalte prüft VERLAG nicht, insbesondere nicht auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Für die Dateninhalte ist der Kunde allein verantwortlich.

 

§ 5

Vergütung und Stornierung

Soweit eine Vergütung nicht abweichend vereinbart wird, gelten die Vergütungssätze der Preisliste von VERLAG in der bei Vertragsschluss aktuellen Fassung. Die Preisliste ist Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Im Falle des § 2 Abs. 4 dieser Allgemeine Geschäftsbedingungen richtet sich die Vergütung von VERLAG nach Höhe und Breite der veröffentlichten Werbung. Soweit der Kunde Änderungen des Auftrags wünscht, die in nicht nur unerheblicher Weise von dem ursprünglichen Auftrag abweichen, sind die von VERLAG durchgeführten Änderungsleistungen nach Maßgabe der Preisliste von VERLAG gesondert zu vergüten. Der Kunde trägt in diesem Fall auch die erforderlichen Kosten, die im Falle einer

Beauftragung Dritter entstehen.

Soweit der Kunde einen Auftrag vor der Veröffentlichung der Anzeige oder Beilage storniert, verringert sich die ursprünglich vereinbarte Vergütung auf 30 Prozent sofern die Stornierung bis einschließlich zum Anzeigenschluss VERLAG bekannt gegeben wurde. Bei Bekanntgabe bis 10 Tage vor Drucklegung verringert sich die ursprünglich vereinbarte Vergütung auf 50 Prozent. Ab dem 9. Tag bis 1 Tag vor Drucklegung müssen 80 Prozent der Anzeigenkosten vom Kunden gezahlt werden. Dem VERLAG entstandene Gestaltungskosten müssen in jedem Fall vom Kunden gezahlt werden.

 

§ 6

Zahlungsbedingungen

Die von VERLAG in Rechnung gestellten Leistungen zahlt der Kunde innerhalb von zehn Tagen nach Zugang der Rechnung. Sämtliche Preise verstehen sich in Euro und als Nettopreise, zu denen die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzukommt. Eine Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn sie auf dem Konto von VERLAG eingegangen ist. Skonti gewährt VERLAG nicht.

 

§ 7

Verzug, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

Der Kunde kommt nach Ablauf der in § 5 genannten Zahlungsfrist in Verzug. VERLAG ist berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten. VERLAG ist bei Verzug des Kunden berechtigt, noch ausstehende vertragliche Verpfl ichtungen gegenüber dem Kunden nur gegen Vorauszahlung oder gegen Sicherheitsleistung in voller Höhe zu erbringen. VERLAG ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Verzug länger als vierzehn Tage andauert. Der Kunde kann mit Gegenansprüchen nur aufrechnen, soweit diese rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Ein Zurückhaltungsrecht kann nur geltend gemacht werden, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

Soweit VERLAG auf Mitwirkungsleistungen des Kunden angewiesen ist und der Kunde diese Leistungen nicht ordnungsgemäß, insbesondere nicht rechtzeitig erbringt, tritt kein Verzug von VERLAG ein. In diesem Fall verlieren vereinbarte Termine ihre Verbindlichkeit.

 

§ 8

Haftung

VERLAG haftet nach den gesetzlichen Vorschriften. VERLAG gewährleistet insbesondere die drucktechnisch ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags, soweit der Kunde seinen diesbezüglichen Mitwirkungspflichten ebenfalls ordnungsgemäß nachgekommen ist. VERLAG haftet nicht, wenn sie aufgrund von Vorlagen, Vorgaben und/oder Freigaben des Kunden gehandelt hat. Für Leistungen, die VERLAG aufgrund von handschriftlich gefertigten Unterlagen des Kunden oder telefonischer Anweisungen des Kunden ausführt, übernimmt VERLAG keine Haftung hinsichtlich von Kommunikationsfehlern (Missverständnisse, Irrtümer etc.). Dies gilt nicht, soweit VERLAG einen Kommunikationsfehler erkannt hat oder erkennen musste.

Für eine von VERLAG zu vertretende Pflichtverletzung haftet VERLAG nach den gesetzlichen Voraussetzungen. Verlangt der Kunde Schadensersatz, so haftet VERLAG nur für vorhersehbare Durchschnittsschäden und beschränkt auf fünf Prozent des Auftragswertes.

Soweit Schadensersatzansprüche gegen VERLAG, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen sind, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres, nachdem der Anspruch entstanden ist.

 

§ 9

Datenschutz

VERLAG beachtet die deutschen Datenschutzbestimmungen und geht mit den persönlichen Daten des Kunden vertraulich um. VERLAG weist darauf hin, dass sie die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten verarbeitet und speichert.

Der Kunde willigt in die Erhebung, Speicherung, Nutzung seiner personenbezogenen Daten ein, soweit dies für die Abwicklung des Vertrages mit VERLAG erforderlich ist. Die Daten werden nur an Dritte weitergegeben, wenn es für die Erfüllung des Kunden-Auftrags notwendig ist.

 

§ 10

Rückgabe von Unterlagen und Aufbewahrungspflicht

Nach Beendigung bzw. Durchführung des Vertrags gibt VERLAG Druckunterlagen des Kunden nur nach einer ausdrücklichen Aufforderung zurück. VERLAG bewahrt Unterlagen des Kunden, die dieser nicht ausdrücklich zurückfordert, drei Monate auf. Nach Ablauf dieser Frist ist VERLAG berechtigt, die Unterlagen zu vernichten bzw. entsprechende Daten zu löschen.

 

§ 11

Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

Erfüllungsort für alle sich aus der Geschäftsbeziehung zwischen VERLAG und dem Kunden ergeben-

den Leistungspflichten ist der Sitz von VERLAG, wenn nicht die Vertragsparteien ausdrücklich etwas

anderes vereinbaren. Gerichtsstand für alle Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung ist  ausschließlich der allgemeine von VERLAG, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder in Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

§ 12

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen

Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

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